Ihre Drohnen-Versicherung für Nordhausen
Wer braucht eine Drohnen Versicherung in 99734 Nordhausen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 07. April 2012 eine Verordnung für die Nutzung von unbemannten Flugobjekten und Drohnen herausgegeben. Diese regelt wer, wie, wo und wann die Drohnen genutzt werden dürfen. Die folgende Flyer des Bundesministeriums stellt diese Regelung sehr übersichtlich dar. Für weitere Überflugverbotsbereiche schauen Sie bitte selbst unter www.bmvi.de/drohnen.
Was hat sich beim Drohnenführerschein 2021 geändert?
Seit Anfang 2021 sind EU-weit neue Regeln für das Fliegen von Drohnen gültig. Hierbei gelten eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregeln. Wir haben für Sie die aktuellen Regeln zusammengefasst:
Für fast alle Drohnen wird ein Führerschein benötigt
Seit Beginn des Jahres 2021 wird der sogenannte kleine Drohnenführerschein benötigt, einen EU-Kompetenznachweis A1 oder A3 (Dieser Führerschein ist für die meisten Bestandsdrohnen notwendig, wenn diese über 500g wiegt. Noch gibt es keine zertifizierten Drohnen)
Hierfür reicht ein Online-Test
Dieser kann beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden. Aktuell ist dieser kostenlos und besteht aus 40 Fragen. Diese Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Wie hoch darf die Drohne maximal fliegen?
Die Drohne darf maximal 120 m hoch fliegen. Hier gilt aber bspw. die Ausnahme, dass bestehende Strukturen wie Gebäude, Türme o.ä. mit maximal 15 m Abstand überflogen werden dürfen. Wenn ich zum Beispiel über Turm fliege, der 130m hoch ist, dann darf ich in einem Umkreis von 50m in einer Höhe von 145m fliegen.
Welchen Versicherungsschutz bietet Bothe & Kollegen in Nordhausen?
Die wichtigste Drohnen Versicherung ist die Haftpflicht. Egal ob Sie Ihre Drohne als Hobbyflieger oder aus gewerblichen Zwecken betreiben. Bitte prüfen Sie hierfür Ihre Privathaftpflichtversicherung. Wir als Ihr Versicherungsmakler für Nordhausen bieten unseren Mandanten Spezialkonzepte, welche auf dem Markt ihresgleichen suchen. In unseren Deckungskonzepten sind Drohnen bis 5 kg in der Privathaftpflicht versichert. Nach Erteilung einer Vollmacht erfragen wir gern für Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer, ob eine Drohnen Versicherung im bestehenden Schutz enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir gern Ihre Private Haftpflichtversicherung optimieren oder als Ergänzung zum bestehenden Schutz ein Drohnen Versicherung anbieten.
Wie versichere ich meine gewerblich genutzte Drohne?
Im Gegensatz zur "Hobbydrohne" sind die betrieblichen Risiken der Verwendung einer Drohne für gewerbliche Zwecke nicht in der Betriebshaftpflicht versichert. Das Risiko eine Drohnen Versicherung kann gegen Mehrbetrag eingeschlossen werden oder Sie sprechen uns an und wir suchen für Sie, je nach Bedarf und Umfang einen passenden Spezialversicherer, weil nicht jede Gesellschaft diesen komplexen Versicherungsschutz anbietet. Unsere einzigartigen Deckungskonzepte im Bereich der betrieblichen bzw. gewerblichen Versicherungen ist ein perfekte Anlass die Versicherung Ihres Unternehmens mal auf den Prüfstein zu stellen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eventuelle Versicherungslücken zu schließen oder eine Überversicherung zu optimieren.
Wer darf eine Drohne Fliegen?
Diese Frage ist durchaus berechtigt! - Ab dem 14 Lebensjahr dürfen Flugmodelle im allgemeinen, also auch Drohnen, mit Bestätigung durch einen Luftfahrtverein geflogen werden. Das Gewicht der Flugobjekte ist jedoch begrenzt auf 2 kg. Darüber hinaus, also über 2 kg muss das Mindestalter von 16 Jahren erreicht sein und es muss ein Kenntisnachweis vorliegen sowie eine Bestätigung durch das Luftfahrt-Bundesamt. Wichtig ist, dass der Pilot immer Sichtkontakt halten muss und seine Drohne nicht aus den Augen verlieren darf.
Wo und Wie? - Was ist beim Fliegen zu beachten?
Am übersichtlichsten stellen wir Ihnen einfach dar, was verboten ist! (Ausnahmen können bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt werden)
Folgende Flugverbote sind zu beachten:
- Grundsätzlich gilt für alle Objekte unter 5 kg, dass Sichtkontakt gehalten werden muss, also außerhalb der Sichtweite ist verboten
- Nicht geflogen werden darf über sogenannten sensiblen Bereichen, hierzu zählen:
- Es darf nicht in einer Höhe über 100 m geflogen werden, es sei denn, es besteht eine Genehmigung und dieser Flug wird unter Aufsicht durchgeführt
- Mit Objekten über 250 g darf nicht über Wohngrundstücken
- Ebenso gilt das Verbot für Objekte die akustische, visuelle oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können (Es sei denn, eine Erlaubnis zu überfliegenden Grundstückes liegt vor)
- Verboten ist grundsätzlich alles über einem Gewicht 25 kg
Ich möchte eine Kasko Versicherung für meine Drohne in Nordhausen!
Je nach Wert der Drohne kann es sinnvoll sein, ähnlich wie beim Kfz, Ihr Gerät gegen die Risiken einer Kaskoversicherung abzusichern. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um den passenden Schutz für Sie zu finden.